Was bedeutet Wertindikation?

Sie benötigen kein ausführliches Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB?
Dann ist die Wertindikation durch den qualifizierten Sachverständigen das Mittel der Wahl. Hierbei beschränken wir uns auf das Wesentliche und verzichten auf detaillierte Erläuterungen und Ausführungen. Das bedeutet, die Wertindikation benötigt weniger Zeitaufwand und ist kostengünstiger wie ein komplettes Verkehrswertgutachten. Sie erfüllt dennoch ihren Zweck und ermittelt den Marktwert. Eine Wertindikation ist nur für Ihre eigenen Zwecke geeignet, und nicht zur Vorlage bei Dritten bestimmt. Für die Bewertung der Immobilie im Rahmen der Wertindikation sind (spätestens bei der Begehung der Immobilie) folgende Unterlagen erforderlich:

  • Grundstücksgröße lt. Grundbuchauszug
  • Aktueller Lageplan mit Flurstückbezeichnung
  • Wohnflächenberechnung
  • Aktuelle Mietverträge / Aufstellung Nettokaltmieten
  • Bestehende Rechte und Belastungen ( Abt. II des Grundbuchs )
  • Teilungserklärung ( bei Eigentumswohnung )
  • Erbbaurechtsvertrag mit aktuellem Erbbauzins ( bei Erbbaurechten)

Hier können Sie die Checkliste zur Wertindikation herunterladen.